

Abzocke in der Autowerkstatt
Der Auftrag muss vorab klar definiert sein
Werkstätten werben oft mit äußerst günstigen Lockangeboten, welche im Nachhinein häufig teurer ausfallen. Nehmen Sie sich entsprechend ausreichend Zeit, um alle Arbeitsschritte möglichst schriftlich festzuhalten. Dadurch beugen Sie möglichen Streitereien vor, wenn es um die Bezahlung der Rechnung geht.
Der Auftrag sollte möglichst alle Arbeitsschritte enthalten
Damit der Schrauber nach Fertigstellung wenig Interpretationsspielraum hat, sollten Sie den Auftrag der Autowerkstatt möglichst detailgenau und mit allen Arbeitsschritten im Vorfeld abklären. Wichtig sind selbstverständlich der Namen und das Datum, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Unsaubere Formulierungen wie etwa „Auto TÜV-fertig machen“, gleicht einem Freibrief für unvereinbarte Tätigkeiten am Fahrzeug. Halten Sie zudem schriftlich fest, dass alte Teile von der Autowerkstatt aufgehoben und ausgehändigt werden. So können Sie selbst feststellen, ob der Tausch überhaupt nötig war.
Verzichten keinesfalls auf einen Kostenvoranschlag
Wenn Sie nicht nur die Reifen wechseln, oder das Öl erneuern lassen wollen, dürfen Sie in keinem Fall auf einen Kostenvoranschlag verzichten. In einer professionellen Autowerkstatt ist dieser kostenlos und der Endpreis darf höchstens 15 Prozent über dem festgelegten Preis liegen. Falls die Werkstatt den Preis garantiert, darf dieser überhaupt nicht überschritten werden. Nutzen Sie im Idealfall die Möglichkeit, Kostenvoranschläge nicht nur von einer Autowerkstatt einzuholen. So können Sie bereits im Vorfeld einiges an Geld sparen.
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Bestehen Sie stets auf den Durchschlag der Auftragsbestätigung und bewahren Sie diese gut auf. Nur so können Sie sicher sein, dass ausschließlich die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt und in Rechnung gestellt werden.
Der Abholtermin sollte fix vereinbart werden
Durch einen fix vereinbarten Termin können Sie besser planen. Zudem muss die Werkstatt bei Überschreiten des Termins, einen kostenfreien Wagen als Ersatz stellen oder 80% der Kosten eines Mietwagens übernehmen. Ein fixer Abholtermin veranlasst zudem die Autowerkstatt, veränderte Arbeitsumfänge bzw. eine längere Dauer der Tätigkeit frühzeitig mitzuteilen.
Geänderte Arbeitsumfänge nur nach Absprache
Die Autowerkstatt ist nach fixer Auftragserteilung dazu verpflichtet, zusätzliche Arbeitsumfänge mitzuteilen und mit Ihnen abzusprechen. Daher ist es sinnvoll immer erreichbar zu sein, um die Änderung zu bestätigen oder abzulehnen. Änderungen sollten allerdings ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Zusätzliche Arbeiten, die nicht vereinbart wurden, müssen auch nicht entgolten werden.
Checken Sie vor der Bezahlung die Rechnung
Vergleichen Sie die Positionen der Rechnung mit denen der Auftragserteilung. Die Autowerkstatt muss alle Teile und Arbeitskosten aufgeschlüsselt auflisten. Der Zeitaufwand kann nicht willkürlich berechnet werden, sondern ist vom Hersteller vorgegeben und kann im Internet nachgeschaut werden. Bei einer Überschreitung des vorgegeben Reparaturzeit, können Sie die Autowerkstatt um eine Erklärung des zusätzlichen Zeitaufwands bitten.
Testen Sie kurz die Arbeitsumfänge am Fahrzeug
Als Test können Sie beispielsweise am Ersatzrad etwas Luft ablassen, um die Kompetenz der Autowerkstatt zu testen. Diese selbst eingebauten Fehler geben Aufschluss darüber, wie sorgfältig die Monteure gearbeitet haben. Lassen Sie sich zweifelhafte Positionen auf der Rechnung erklären und die durchgeführten Arbeiten am Fahrzeug zeigen.
Zahlen Sie nur, wenn Sie mit der Arbeit zufrieden sind
Wenn der Umfang der Reparaturen vom Auftrag zu stark abweichen oder der Preis zu hoch ist, können Sie die Zahlung verweigern bzw. auf den ursprünglichen Preis bestehen. Sollte die Autowerkstatt den Wagen nur nach Bezahlung herausgeben wollen, vermerken Sie dies auf der Rechnung und teilen dies der Schiedsstelle des KfZ-Gewerbes oder Ihrem Anwalt mit.
Mängel müssen sofort beanstandet werden
Die Autowerkstatt ist im Fall von unsachgerechter Reparatur in die Verantwortung zu ziehen. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, verursachte Mängel kostenlos zu beheben. Die Mängel müssen von Ihnen allerdings umgehend gemeldet werden. Nach Ablauf von einem Jahr, kann die Werkstatt nicht mehr belangt werden.
Auch bei Reparaturen ist die Minderung des Preises legitim
Sollten erhebliche Mängel am Fahrzeug auftreten, die das Führen des Fahrzeugs unmöglich machen oder mehrere Mängel auf einmal auftreten, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Ist dies der Fall, ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen sinnvoll.
Bei Beschädigung oder Diebstahl haftet die Autowerkstatt
Wird Ihr Fahrzeug beschädigt oder vom Hof der Werkstatt gestohlen, haftet die Werkstatt für den entstandenen Schaden. Für Wertgegenstände im Fahrzeug haftet die Werkstätte allerdings nur, wenn diese schriftlich auf dem Vertrag festgehalten wurden.
Bildquelle: ©Rudolf Stricker, via Wikimedia Commons ©Vaa, via Wikimedia Commons
Interessanter Beitrag und vielen Tipps. Ich möchte keine Werkstatt nennen aber es handelt sich um eine Werkstatt Kette die wie in diesem Abschnitt erwähnt: „Der Auftrag muss vorab klar definiert sein“ Ihr Geld gemacht hat. Ich hatte leider gesagt macht alles damit mein Auto durch den TÜV kommt, jedoch wurden Teile ausgewechselt die noch völlig in Ordnung waren.
Nach einem Besuch in einer Autowerkstatt hab ich immer das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden. Das beste ist wenn man jemanden aus der Werkstatt persönlich kennt.
Das Wichtigste bei der Autoreparatur ist, immer mehrere Angebote einzuholen, wenn man nicht mehrere hundert Euro „verlieren“ möchte. Am Besten nie zur Hersteller-Werkstatt gehen – die greifen euch tiiiiief in die Tasche!